Urlaubszeit ist Zeckenzeit – Erkrankungen mit FSME auch in beliebten Ferienregionen möglich
Die Zecke ist ein vielfältiger Krankheitsüberträger
Die Spinnentiere sind alles andere als harmlos: Sie können verschiedenste Krankheitserreger in sich tragen. Dazu zählen unter anderem FSME-Viren und Borreliose-Bakterien (Borrelien). Die häufigste durch einen Zeckenstich übertragene Erkrankung in Europa ist die Lyme-Borreliose. Die Inkubationszeit kann, je nach Dauer des Saugvorgangs, variieren: von wenigen Tagen bis Wochen für das erste Stadium, von Wochen bis Monaten für das zweite Stadium und von Monaten bis Jahren für das dritte Stadium. Die Symptome der Lyme- Borreliose sind vielseitig und betreffen vor allem Haut, Nervensystem, Gelenke und das Herz. Eine Diagnostik ist meist schwierig, weil die Symptome leicht mit anderen Krankheiten verwechselt werden können. Die Frühsommer-
Meningoenzephalitis (FSME), auch Zeckenenzephalitis genannt, ist eine Erkrankung der Hirnhaut und des zentralen Nervensystems, die schwere Folgeschäden hervorrufen und tödlich enden kann. Anders als Borrelien, die im Darm der Zecke vorkommen, befinden sich die FSME-Viren in den Speicheldrüsen des Tieres. Beim Stich können Zecken das Virus über ihren Speichel auf den Menschen übertragen. Nach einer Inkubationszeit von bis 14 Tagen verläuft die Erkrankung oftmals in zwei Phasen. Zunächst treten unspezifische, grippeähnliche Symptome auf. In der zweiten Phase kann es zu hohem Fieber mit neurologischen Anzeichen wie Hirnhautentzündung (Meningitis), Entzündung des Rücken- oder Knochenmarks (Myelitis) oder Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) kommen.
Die Zecke als Weltenbummler – unterwegs in Deutschland und Europa
Die kleinen Blutsauger sind wahre Überlebenskünstler und können sich recht flexibel den gegebenen Lebensräumen in der Natur anpassen. Das Risiko eines Zeckenstichs besteht prinzipiell im gesamten Bundesgebiet. „Selbst wer Urlaub im heimischen Garten macht, ist Zecken ausgesetzt“, so der Düsseldorfer Parasitologe Prof. Dr. Heinz Mehlhorn. Das Risiko, sich mit FSME zu infizieren, ist besonders in Süd- und Ostdeutschland hoch, so auch in den beliebten Urlaubsregionen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Darüber hinaus können FSME-Erreger ferner in Mittel- und Norddeutschland auftreten. Auch wer ins europäische Ausland reist, läuft Gefahr, sich mit FSME zu infizieren. Vor allem in typischen Reisezielen der Deutschen, in Italien, Kroatien, Skandinavien, Österreich und in der Schweiz sind Zecken weit verbreitet. Zu den weiteren FSME-Risikogebieten im Ausland zählen unter anderem Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland und die Ukraine. Die Klimaveränderungen mit zunehmend milderen Wintern begünstigen, dass Zecken in nördlichere Gebiete und in Höhenlagen vordringen. Oftmals nutzen sie Vögel, Rehe, Mäuse oder Hunde als Transportmittel. So sind infizierte Zecken in bisher FSME-freien Regionen zu finden.
Nur mit Vorsorge in den Urlaub: Impfungen können schützen
Damit Reisefreudige ihre Auszeit zeckenfrei genießen können, sollten sie an entsprechende Schutzmaßnahmen denken. Am besten ist natürlich, sich gar nicht erst stechen zu lassen. Das Tragen von heller, langer und geschlossener Kleidung sowie das Auftragen von insektenabweisenden Mitteln, kann gegen einen Zeckenbefall helfen. Darüber hinaus sollten Reisende nach jedem Aufenthalt im Freien den Körper gründlich nach Zecken absuchen. Eine frühe Entfernung der Zecke schützt jedoch nicht vor einer Infektion mit FSME, da die Viren bereits wenige Minuten nach dem Stich an den Menschen übertragen werden können. Den zuverlässigsten Schutz vor einer Infektion mit FSME bietet eine Impfung, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. Für eine vollständige Immunisierung sind drei Impfungen notwendig, die innerhalb weniger Monate verabreicht werden. Eine erste Auffrischung sollte nach drei Jahren erfolgen. Kurzentschlossene Urlauber, die beispielsweise in ein Risikogebiet reisen, können innerhalb weniger Wochen einen Impfschutz aufbauen. Auch für Kinder gibt es einen Impfstoff gegen FSME, der ab Vollendung des ersten Lebensjahres zugelassen ist.
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