Für den Erhalt und Ausbau einer patientengerechten Krebsregistrierung in Bayern
Die bayerische Staatsregierung hat den Auftrag, den bundesweit gültigen Nationalen Krebsplan umzusetzen und die Registrierung von Krebsfällen gemäß §65c des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sicherzustellen. Statt auf bewährte bestehende Strukturen aufzubauen, plant die bayerische Staatsregierung eine Umorganisation, die letztlich zu einer Verschlechterung der Datenlage und Qualitätssicherung und damit nicht zu einer Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten führen wird.