LESERFRAGEN EXPERTENTELEFON „Das Sterben nicht totschweigen“ am 25.10.2012
Ich möchte mein Haus schon vor meinem Tode einem meiner drei Kinder überschreiben. Kann das Probleme bei der Verteilung des restlichen Erbes verursachen?
- Bernhard Würzle, Fachanwalt für Erbrecht, München: Es gibt keine Pflicht, Kinder auch in finanzieller Hinsicht gleich zu behandeln. Allerdings sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichs- und Anrechnungsansprüche sowie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche vor. Diese Ansprüche können dazu führen, dass die übergangenen Abkömmlinge – abhängig vom sonstigen Nachlass – Ansprüche gegen die Erben oder die Beschenkten geltend machen können.
Was muss ich tun, um ein Erbe auszuschlagen, weil ich sonst Schulden erben würde?
- Bernhard Würzle: Die Erbausschlagung muss ausdrücklich in der vom Gesetz vorgesehenen Form erfolgen. Die Erklärung wird entweder beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz, am letzten Wohnsitz des Erblassers oder von einem Notar entgegengenommen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen, wobei zu beachten ist, dass die beim Notar und am Wohnsitz des Ausschlagenden abgegebenen Erklärungen nur dann wirksam sind, wenn sie innerhalb der Sechs-Wochen-Frist beim zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers eingegangen sind. Die Frist beginnt, wenn der Erbe von seiner Berufung Kenntnis erlangt, bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen frühestens mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Auslandsaufenthalte des Erblassers oder des Erben verlängern diese Frist.
Wie kann ich dafür sorgen, dass meine beiden Katzen nach meinem Tod gut versorgt werden?
- Bernhard Würzle: Sie müssen zulasten des Erben ein Vermächtnis oder eine Auflage anordnen, die die Versorgung der Tiere zum Gegenstand hat. Um die Erfüllung des Vermächtnisses oder der Auflage zu kontrollieren, ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung empfehlenswert, da ansonsten niemand den Erben überwacht, ob er das angeordnete Vermächtnis oder die Auflage in Ihrem Sinne erfüllt.
Kann meine Sterbegeldversicherung direkt an den Bestatter ausgezahlt werden oder gehört das Sterbegeld zur Erbmasse?
- Michaela Atsch, Expertin für Personenversicherungen der Münchener Verein Versicherungsgruppe: Die Leistung aus der Sterbegeldversicherung gehört nicht automatisch zur Erbmasse. Die Versicherungssumme wird an die begünstigte Person ausgezahlt – dies kann ein Hinterbliebener oder auch der Bestatter sein. Voraussetzung ist die Vorlage der Sterbeurkunde.
Eine Beerdigung kostet ja viel Geld. Meinen Kindern werde ich kein Vermögen vererben können – wer kommt für die Bestattungskosten auf und erhalten meine Kinder Hilfe von der Krankenkasse oder dem Staat, um das alles zu bezahlen?
- Michaela Atsch: Die Sterbegeldversicherung ist ideal für alle, die über kein eigenes Vermögen verfügen und für einen Abschied nach eigenen Vorstellungen Geld zurücklegen wollen. Denn bereits mit kleinen Beiträgen ist eine bedarfsgerechte Vorsorge möglich. Diese Vorsorge ist umso wichtiger, seit die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld 2004 gestrichen haben. Seitdem ist auch in diesem Bereich ein wichtiger Schutz verloren gegangen. Als letzte Möglichkeit bleibt das Sozialamt. Bedürftige, die die Bestattungskosten für verstorbene Angehörige nicht selbst bezahlen können, haben die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen. Es werden jedoch nur die Kosten für eine einfache Bestattung übernommen.
Worauf muss ich achten, wenn ich eine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, die wirklich alle Kosten meiner Beisetzung abdeckt?
- Michaela Atsch: Wer in Würde den letzten Weg antreten will, ist gut beraten, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen. Denn wer bereits zu Lebzeiten entscheidet, wie und wo er beigesetzt werden möchte, kann seinen Lieben auch dazu eine Verfügung hinterlassen und zugleich die Höhe der Kosten, die durch die Versicherung abgedeckt werden soll, sehr gut einschätzen. Je nach Versicherungsgesellschaft bieten die Sterbegeldtarife maximale Versicherungssummen bis zu 25.000 Euro. Mein Tipp: Interessierte Frauen können noch bis 20. Dezember 2012 viel Geld sparen – nachzulesen auf www.mv-versicherung.de. Denn danach verteuern sich für sie aufgrund des sogenannten Unisex-Urteils der Europäischen Union die Versicherungsbeiträge für die Sterbegeldversicherung.
Mein Vater hatte vor zwei Jahren Krebs – hat er noch Möglichkeiten, mit einer geeigneten Versicherung für sein Ableben finanziell vorsorgen zu können?
- Michaela Atsch: Es gibt zahlreiche Angebote von Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Um den Risikoschutz angemessen aufbauen zu können, steht die volle Versicherungsleistung in der Regel erst ab einer bestimmten Wartezeit zur Verfügung. Je nach Tarifvariante beträgt diese zwischen zwölf und 36 Monaten. Bei einem Todesfall während der Wartezeit erhalten die Hinterbliebenen meistens die eingezahlten Beiträge zurück oder erhalten nur eine anteilige Versicherungsleistung. Ausnahme gibt es bei Unfalltod. Hier leisten viele Versicherer die volle Versicherungssumme ab Vertragsbeginn.
Ich bin Witwe und habe mich mit meiner einzigen Tochter zerstritten. Wie sorge ich dafür, dass im Falle meines Ablebens nicht sie, sondern meine beste Freundin all meine Wünsche zur Bestattung durchsetzen kann?
- Dr. Markus Schuhmann, Fachanwalt für Erbrecht, München: Gewohnheitsrechtlich sind für die Durchführung der Bestattung Ihre nächsten Familienangehörigen zuständig: Zunächst der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner, dann die Kinder, schließlich die Eltern und Geschwister. Da Ihr Ehemann bereits verstorben ist, würde Ihre Tochter über Ihre Bestattung entscheiden. Das können Sie aber durch entsprechende Vorkehrungen in Ihrem Testament verhindern. Legen Sie fest, dass nicht Ihre Tochter, sondern Ihre beste Freundin Ihre Bestattungswünsche durchsetzen soll und dass sie das Recht und die Pflicht haben soll, über Ihren Leichnam zu bestimmen, über die Art der Bestattung zu entscheiden und die letzte Ruhestätte für Sie auszuwählen.
Können meine Angehörigen meiner Patientenverfügung widersprechen und mich gegen meinen ursprünglichen Willen zum Beispiel künstlich ernähren lassen?
- Dr. Markus Schuhmann: Im Grundsatz sind die Anordnungen in einer Patientenverfügung verbindlich. Die Angehörigen könnten jedoch vortragen, dass der Patient für genau diese Krankheitssituation eine künstliche Ernährung nicht habe verhindern wollen und deswegen künstlich ernährt werden soll. Der Arzt wird sich zunächst an die Patientenverfügung, aber auch an den mutmaßlichen Willen des Patienten halten. Sollte der Arzt Zweifel an der Anordnung der Patientenverfügung haben, wird er dann ohnehin das Betreuungsgericht einschalten. Bleiben am Ende Zweifel am mutmaßlichen Willen des Patienten und kann dessen Sterbewunsch nicht rechtssicher ermittelt werden, dann hat der Schutz des Lebens letztlich Vorrang.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten, würde aber gern auf einem Friedhof bestattet werden – geht das?
- Andrea Maria Haller, Geschäftsführerin des Bestattungshauses Haller, Stuttgart. Die ausgebildete Theologin gestaltet Trauerfeiern und setzt sich für einen dem Menschen zugewandten Umgang mit dem Thema Tod und Bestattung ein: Natürlich. Gemeinden in Deutschland sind angehalten, Grabstätten unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit bereitzuhalten. Und die meisten Friedhöfe werden auch von den Gemeinden getragen. Es gibt wenige rein kirchliche oder private Friedhöfe, die dann auch ihre eigenen Auflagen haben.
Ich bin Christin, mein Mann Moslem. Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Bestattungen so zu gestalten, dass wir beiden Religionen gerecht werden?
- Andrea Maria Haller: In vielen Gemeinden kann man sich auf einem muslimischen Gräberfeld bestatten lassen, das nach Mekka ausgerichtet ist. Teilweise auch mit offenem Sarg, wegen des – im Koran vorgeschriebenen – direkten Kontakts mit der Erde. Es spricht nichts dagegen, auch als Christ hier bestattet zu werden. Beim Bestattungsritual hängt die Gestaltung davon ab, worauf sich die Betroffenen einigen. Ich selbst habe Feiern erlebt, bei denen ein Teil von einem Imam oder von buddhistischen Mönchen übernommen wurde. Ob sich der andersgläubige Geistliche darauf einlässt, liegt in seinem Ermessen. Freie, nicht an eine Konfession gebundene Grabredner können andere Religionen leichter mit einbeziehen, werden allerdings im Gegensatz zu den Geistlichen von den Trauernden direkt bezahlt.
Welche alternativen Bestattungsrituale gibt es, die nicht allzu teuer, aber trotzdem gefühlvoll sind?
- Andrea Maria Haller: Eine einfache Rose auf dem Sarg und ein Teelicht kosten wenig und können in ihrer Einfachheit sehr stilvoll wirken. Jeder Gast kann eine Blume mitbringen, die dann auf den Sarg gelegt wird. Zu Beginn oder am Ende der Feier kann jeder eine Kerze anzünden, Sie können Lieblingssüßigkeiten des Verstorbenen verteilen oder die Grabrede selbst gestalten. Nichts ist schöner, als wenn Freunde, auch unter Tränen, Geschichten vom Verstorbenen erzählen. Trauerfeiern müssen auch nicht auf dem Friedhof stattfinden. Solange Sie die Erlaubnis des Eigentümers haben und kein öffentliches Ärgernis erregen, können Sie die Trauerfeier – sogar mit Sarg – im Garten machen, im Wohnzimmer oder in der Lieblingskneipe des Verstorbenen. Nur für die Beisetzung ist der Friedhof vorgeschrieben.
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